Hier findet Ihr eine kleine Zusammenstellung wichtiger Gesetze, Mustervorlagen und Beiträge zu interessanten Themenbereichen rund um die Fischerei
Die Fischerei ist in Bayern in verschiedenen Gesetzen geregelt. Grundlage ist das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) sowie die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG). Zusätzlich gibt es noch eine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR), die sich eigentlich an die Fischereibehörden richtet, jedoch praxisrelevante Ausführungen - z.B. zur Verpachtung, Erlaubnisscheinen - enthält.
Daneben gibt es noch die Bezirksfischereiverordnungen, die in den jeweiligen Regierungsbezirken zusätzliche Beschränkungen und Schonbestimmungen regeln. Für das Genossenschaftsgebiet sind je nach Lage des Fischereirechts die Bezirksfischereiverordnung für Schwaben oder für den Bezirk Oberbayern maßgeblich.
Schnellübersicht der Schonzeiten und Schonmaße im schwäbischen Bereich der Genossenschaft
Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt dürfen Kormorane in vielen Regionen Bayerns zwischen dem 16. August und 14.März bejagt werden. Mehr über die Zusammenarbeit mit den Jagdverantwortlichen und Antworten zu FAQ's rund um die Kormoranvergrämung erfahrt Ihr hier.