Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unsere Satzung und Beitragsordnung

Auf Grundlage des Fischereigesetzes vom 15. August 1908 haben die Fischereiberechtigen des Fischereigebietes der Donau im Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg eine Genossenschaft gebildet.
Die erste Satzung trat mit Entschließung der Königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern vom 28. November 1913 Nr. 437 45 in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des aktuellen Bayerischen Fischereigesetzes 2022 überarbeitet. Dabei wurden auch die seit der Gründung gewachsenen Aufgaben der Fischereigenossenschaft aufgenommen und der Genossenschaftszweck an die heutigen Ansprüche angepasst. Die aktuelle Satzung und Beitragsordnung wurde von der Genossenschaftsversammlung vom 21.Mai 2022 erlassen und trat mit Wirkung vom 22. Mai 2022 in Kraft.


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