Zweck der Genossenschaft
Bei der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau handelt es sich um eine sog. Hegegenossenschaft, die nicht in die fischereilichen Befugnisse der zusammengeschlossenen Fischereiberechtigten eingreift. Sie bildet vielmehr die Grundlage für die fischereiliche Hege und Bewirtschaftung in einem größeren räumlichen Zusammenhang.
Als gesetzliche Aufgabe obliegt der Genossenschaft nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 BayFiG die geregelte Aufsichtsführung sowie gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Hebung des Fischbestands.
Nach heutigem Verständnis sind damit alle Tätigkeiten umfasst, die auf die Verwirklichung des in Art. 1 BayFiG definierten, gesetzlichen Hegeziels ausgerichtet sind. Demnach ist unsere Kernaufgabe die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften und Lebensräume.
Wir fördern im öffentlichen Interesse eine nachhaltige Fischerei unter ausgewogener Berücksichtigung des Schutzes von Natur und Landschaft sowie des gesellschaftlichen Gewichts und der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Fischerei in allen Ausübungsformen zukommt und setzen uns dafür ein, dass die Fischerei als ein wesentliches, die bayerische Kulturlandschaft mitprägendes Kulturgut erhalten bleibt.
Aufgaben des Vorstands
Allgemein obliegt dem Vorstand
Aufgaben des Vorsitzenden
Als leitendes Organ ist der gewählte Vorsitzende verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaft und vollzieht die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung. Zu seinen laufenden Aufgaben gehören u.a.:
Zusätzlich vertritt der Vorsitzende die Belange der Genossenschaft als Delegierter des Fischereiverbandes Schwaben e.V. beim Landesfischereiverband Bayern e.V..